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Verfügung
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Verfügung
Verfügung
26.06.2008
bei
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Die Verfügung ist das Rechtsgeschäft, durch das unmittelbar auf den Bestand eines Rechtes eingewirkt wird, etwa durch Aufhebung, Belastung oder Inhaltsänderung.
Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
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Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
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