Verkehrsanwalt

Verkehrsanwalt

02.12.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Verkehrs- oder auch Terminsvertreter (lat. correspondere = mitbeantworten) regelt den Schriftverkehr zwischen dem Prozessbevollmächtigten und der Partei.

Seine Beauftragung umfasst gerade nicht die Vertretung einer Partei bei einem Gerichtstermin (Terminsvertretung).

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