Vermögensverwaltung

Vermögensverwaltung

09.12.2011
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Eine besondere Form der Anlageberatung stellt die Vermögensverwaltung dar. Hier muss nicht vor jeder einzelnen Anlageentscheidung eine Anlageberatung durchgeführt werden, sondern es werden vorab für die gesamte Dauer der Vermögensverwaltung die Anlageziele und die Anlagerichtlinien verbindlich vereinbart. An diese ist der Verwalter gebunden. Eine Vermögensverwaltung ist sinnvoll bei der Anlage von größeren Vermögen. Der Anleger bringt dem Vermögensverwalter dabei zwangsläufig ein besonderes Vertrauen entgegen.  Trotzdem kann es auch zu Fehlinvestitionen kommen.

Dann stellen sich folgende Fragen:
  • Sind die vereinbarten Anlagerichtlinien anlegergerecht?
  • Wann haftet der Verwalter für eingetretene Schäden?
  • Hat sich der Vermögensverwalter innerhalb der vereinbarten Anlagerichtlinien bewegt?
  • Hat der Vermögensverwalter ordnungsgemäß über die Entwicklung der Anlage informiert?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Vermögensverwaltung.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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