Verwarngeld

Verwarngeld

21.01.2011
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Ein Verwarngeld ist eine Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten von der Verwaltungsbehörde von dem Betroffenen erhoben werden kann. Die Höhe des Verwarnungsgelds liegt gemäß § 56 des Ordnungswidrigkeitengesetz zwischen fünf und 35 Euro.
Die genauen Regelsätze von Verwarnungsgeldern bei Verkehrsordnungswidrigkeiten ist in Deutschland in einem bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog festgelegt



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