Vollmacht

Vollmacht

erstmalig veröffentlicht: 30.06.2008, letzte Fassung: 11.03.2022
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Eine Vollmacht ist die durch Rechtsgeschäft übertrage Vertretungsmacht. Das Recht der Stellvertretung wird in den §§ 164 ff. BGB geregelt.

Bitte beachten Sie dazu auch folgende weitere Artikel:

Anscheinsvollmacht

Artvollmacht/ Gattungsvollmacht

Generalvollmacht

Duldungsvollmacht

Spezialvollmacht


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