Vorbelastungshaftung

Vorbelastungshaftung

04.11.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Vorbehaltshaftung bezeichnet die Haftung für vor Eintragung durch Aufnahme des Geschäftsbetriebs verlorenes Stammkapital. Hierbei ist der eingetretene Verlust von den Gesellschaftern im Verhältnis ihrer Kapitalanteile abzudecken.


 

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