Vorgründungsgesellschaft

Vorgründungsgesellschaft

09.10.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Eine Vorgründungsgesellschaft ist eine Gesellschaft, welche durch die Vereinbarung der künftigen Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft entsteht, eine Kapitalgesellschaft gründen zu wollen (Vorvertrag). Der Zweck der Vorgründungsgesellschaft besteht grundsätzlich in der Gründung einer anderen Kapitalgesellschaft. Dabei handelt es sich bei der Vorgründungsgesellschaft entweder um eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (§§ 705 ff. BGB) oder um eine offene Handelsgesellschaft (§§ 105 ff. HGB).

 

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