Wandelanleihe

Wandelanleihe

21.01.2009
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Die Wandelanleihe ist eine Schuldverschreibung von Aktiengesellschaften, die ihrem Inhaber das Recht einräumt, entweder Rückzahlung des eingesetzten Kapitals oder die Umwandlung in Aktien der emittierenden Unternehmung zu einem bestimmten Kurs unter Anrechnung des eingesetzten Kapitals zu verlangen. Der Inhaber einer Wandelanleihe hat das Recht aber nicht die Verpflichtung zur Wandlung. Häufig ist in den Anleihebedingungen kein Umtauschtag, sondern eine Umtauschfrist genannt.

Wird das Wandlungsrecht ausgeübt, so erfolgt, i. d. R. unter Zuzahlung, der Austausch von Wandelanleihen in eine / mehrere Aktie(n). Der Inhaber wird somit zum Teilhaber des Emittenten.

Wird das Wandlungsrecht nicht ausgeübt, so hat der Inhaber das Recht auf Rückzahlung des ausgewiesenen Anleihebetrages sowie einer festgelegten Verzinsung.
 


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