Werkvertrag

Werkvertrag

18.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Das Werkvertragsrecht ist in den §§ 631 ff. BGB geregelt. Beim Werkvertrag gemäß § 631 BGB verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Die Vergütung ist grundsätzlich erst mit Abnahme des Werkes fällig.

Bsp. Reparatur eine Autos

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