Wertpapiere und Anlagenberatung

Wertpapiere und Anlagenberatung

09.12.2011
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Auch im Wertpapiergeschäft der Kreditinstitute kann es zu fehlerhaften Anlageberatungen bei der Vermittlung von Kapitalanlagen kommen. Nicht immer entspricht die Anlageberatung dem Kundeninteresse.  Das liegt nicht zuletzt daran, dass die zu vertreibenden Produkte immer komplexer werden und selbst für den Fachmann oft nicht überschaubar sind. Entwickelt sich die Geldanlage schlechter als erwartet, stellt sich die Frage, ob die vertreibende Bank haftet.

Folgende Probleme treten auf:
  • Was versteht man unter einer anlegergerechten und anlagegerechten Beratung?
  • Wer muss Beratungsfehler beweisen?
  • Wann bestehen bei einer fehlerhaften Beratung Schadensersatzansprüche des Anlegers?
  • In welcher Höhe sind Schadensersatzansprüche auszugleichen?
  • Ist die Bank auch verpflichtet, auf später eintretende Risiken hinzuweisen und gegebenenfalls den Verkauf der einmal angebotenen Anlage zu empfehlen?
Bei der Anlageberatung kommt der Aufklärung des Anlegers  über Zuwendungen, die der Berater für seine Empfehlung erhält (so genannte Kick Backs) besondere Bedeutung zu. Bei diesen Zuwendungen an den Berater bei der Vermittlung bestimmter Produkte besteht für den Anleger die Gefahr, dass der Berater seine Empfehlung nicht allein im Kundeninteresse abgibt, sondern zumindest auch im eigenen Interesse, nämlich um möglichst hohe Rückvergütungen zu bekommen.
Seit dem 01.01.2010 besteht zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei jeder Anlageberatung des Kunden die Verpflichtung, ein schriftliches Beratungsprotokoll anzufertigen und vom Anlageberater  zu unterschreiben und dem Kunden auszuhändigen. Das Protokoll muss den gesetzlichen Mindestinhalt haben (Anlass der Beratung, Dauer des Gespräches, persönliche Situation des Kunden, Informationen zu den angebotenen Produkten, Anliegen des Kunden usw.)

Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Wertpapiere und Anlageberatung und Anlagevermittlung.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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