Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr

09.12.2011
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
So gut wie alle Zahlungsflüsse werden über Girokonten abgewickelt. Bei der Vielzahl der bestehenden Konten und der entsprechenden Anzahl von Transaktionen kommt es vor, dass einzelne Belastungsbuchungen unrichtig sind. Dabei kann es sich um versehentlich unrichtig ausgeführte Überweisungen, aber auch um missbräuchliche  Verfügungen unberechtigter Dritter handeln.

Auch hier können sich folgende Fragen stellen:
  • Haftet die Bank für verspätet ausgeführte oder fehgeschlagene Überweisungen?
  • Wer trägt das Risiko von auftretenden Fehlern oder von missbräuchlichen Verfügungen?
  • Können Lastschriften, Einzugsermächtigungen und Abbuchungsaufträge vom Kunden jederzeit oder nur aus bestimmten Gründen und innerhalb bestimmter Fristen widerrufen werden?
Zu diesen und anderen Fragen beraten und vertreten wir Sie gern. Sie können sich hierzu außerdem informieren unter Konto und Zahlungsverkehr.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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