Zeugnis

Zeugnis

15.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

Ein Zeugnis ist im Allgemeinen ein Nachweis für eine Leistungsbeurteilung. Rechtliche Relevanz hat vor allem das Arbeitszeugnis. Darin beurteilt der Arbeitgeber die Arbeitsleistung und das dienstliche Verhalten des Arbeitnehmers, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Dieses Zeugnis gilt als Endzeugnis. Nach der Rechtsprechung soll dieses Zeugnis wohlwollend formuliert sein.

Wenn zwar nicht das Arbeitsverhältnis endet, aber etwa ein Wechsel des Vorgesetzten oder eine Versetzung in Aussicht steht, dann kann der Arbeitnehmer auch ein so genanntes Zwischenzeugnis verlangen.


Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

EnglischDeutsch