Zulassung

Zulassung

17.08.2008
beiRechtsanwalt Dirk Streifler - Partner
Der Begriff Zulassung bezeichnet eine gerichtlich oder behördlich erteilte Erlaubnis, die von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Hierunter fällt beispielsweise auch die Berufsausübungserlaubnis eines Rechtsanwalts oder Apothekers.


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