Kartellrecht

Kartellrecht

erstmalig veröffentlicht: 14.09.2023, letzte Fassung: 14.09.2023

 

Geschichte des Kartellrechts

Kartelle zwischen Unternehmen kamen verstärkt auf seit etwa 1870; sie waren eine Folge der zunehmenden Industrialisierung. Nur in den Vereinigten Staaten bildete sich frühzeitig – bereits Ende des 19. Jahrhunderts – eine Art Kartellrecht heraus, die Antitrust-Gesetzgebung. Inzwischen gilt dieses Prinzip praktisch weltweit und ist auch Bestandteil des EU-Wettbewerbsrechts.

Begriffsklärung

Der Schutz der Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs ist nicht Gegenstand des Kartellrechts. Allerdings wird das Kartellrecht gemeinsam mit dem Lauterkeitsrecht üblicherweise zusammenfassend als Wettbewerbsrecht bezeichnet.

Einzelne Staaten und ihre Kartellgesetze

Europäische Union

Auf EU-Ebene ist das EU-Kartellrecht durch die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geregelt.

Deutschland

In Deutschland ist die Bundesnetzagentur die entsprechende Regulierungsbehörde für die Bereiche Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn.

Das Kartellrecht spielt eine entscheidende Rolle in der Aufrechterhaltung eines fairen und gesunden Wettbewerbs in der Wirtschaft. Es schützt nicht nur die Interessen der Verbraucher, sondern trägt auch zur Stabilität der Volkswirtschaft bei.