BVERFG 2 BvR 2333/08

ECLI:ECLI:DE:BVerfG:2012:rs20121121.2bvr233308
bei uns veröffentlicht am21.11.2012

Gericht

Bundesverfassungsgericht

Tenor

Der Gegenstandswert der Tätigkeit des Bevollmächtigten des Beschwerdeführers wird auf 60.000 € (in Worten: sechzigtausend Euro) festgesetzt.

Urteilsbesprechung zu BVERFG 2 BvR 2333/08

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