Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Nov. 2015 - 10 U 2226/15

bei uns veröffentlicht am13.11.2015
vorgehend
Landgericht Landshut, 21 O 587/15, 15.05.2015

Gericht

Oberlandesgericht München

Urteilsbesprechung zu Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Nov. 2015 - 10 U 2226/15

Urteilsbesprechungen zu Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Nov. 2015 - 10 U 2226/15

Referenzen - Gesetze

Zivilprozessordnung - ZPO | § 708 Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung


Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:1.Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts ergehen;2.Versäumnisurteile und Urteile nach Lage der Akten gegen die säumige Partei gemäß § 331a;3.Urteile, dur
Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Nov. 2015 - 10 U 2226/15 zitiert 12 §§.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 708 Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung


Für vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung sind zu erklären:1.Urteile, die auf Grund eines Anerkenntnisses oder eines Verzichts ergehen;2.Versäumnisurteile und Urteile nach Lage der Akten gegen die säumige Partei gemäß § 331a;3.Urteile, dur

Zivilprozessordnung - ZPO | § 286 Freie Beweiswürdigung


(1) Das Gericht hat unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses einer etwaigen Beweisaufnahme nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder für nicht wahr zu erachten sei.

Gesetz über den Versicherungsvertrag


Versicherungsvertragsgesetz - VVG

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt


(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. (2) D

Straßenverkehrsgesetz - StVG | § 17 Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge


(1) Wird ein Schaden durch mehrere Kraftfahrzeuge verursacht und sind die beteiligten Fahrzeughalter einem Dritten kraft Gesetzes zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so hängt im Verhältnis der Fahrzeughalter zueinander die Verpflichtung zum Ersatz

Zivilprozessordnung - ZPO | § 775 Einstellung oder Beschränkung der Zwangsvollstreckung


Die Zwangsvollstreckung ist einzustellen oder zu beschränken:1.wenn die Ausfertigung einer vollstreckbaren Entscheidung vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass das zu vollstreckende Urteil oder seine vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder das

Referenzen - Urteile

Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Nov. 2015 - 10 U 2226/15 zitiert oder wird zitiert von 6 Urteil(en).

Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Nov. 2015 - 10 U 2226/15 zitiert 3 Urteil(e) aus unserer Datenbank.

Oberlandesgericht München Endurteil, 31. Juli 2015 - 10 U 4733/14

bei uns veröffentlicht am 31.07.2015

Tenor Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 35.000,- € festgesetzt. Gründe A. Die Klägerin macht gegen die Beklagten Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, wobei sie nun

Oberlandesgericht München Endurteil, 12. Juni 2015 - 10 U 3981/14

bei uns veröffentlicht am 12.06.2015

Tenor Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 39.577,47 € festgesetzt. Gründe A. Der Kläger macht gegen die Beklagten Ansprüche auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall geltend, wobei er eigene

Oberlandesgericht München Urteil, 20. Feb. 2015 - 10 U 1722/14

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers vom 05.05.2014 wird das Endurteil des LG München I vom 17.04.2014 (Az. 23 O 10821/12) samt dem ihm zugrundeliegenden Verfahren aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung a
3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Nov. 2015 - 10 U 2226/15.

Oberlandesgericht München Endurteil, 13. Mai 2016 - 10 U 4529/15

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 11.262,47 € festgesetzt. 1. Auf die Berufung des Klägers vom 08.12.2015, eingegangen am 09.12.2015, wird das Endurteil des LG München II vom 20.11.2015 (Az. 10 O 4044/14) sam

Oberlandesgericht München Endurteil, 24. März 2016 - 10 U 3730/14

bei uns veröffentlicht am 24.03.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers vom 25.09.2014 wird das Endurteil des LG Traunstein vom 25.08.2014 (Az. 3 O 878/14) samt dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an

Oberlandesgericht München Endurteil, 21. Okt. 2016 - 10 U 2372/16

bei uns veröffentlicht am 21.10.2016

Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers vom 30.05.2016 wird das Endurteil des LG München I vom 12.05.2016 samt dem ihm zugrunde liegenden Verfahren aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LG Münc