Aktuelle Gesetzgebung: Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung

bei uns veröffentlicht am19.01.2012

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Rechtsanwalt

für Öffentliches Recht

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Zusammenfassung des Autors
Zum Jahresanfang tritt die zweite Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Kraft.
Die einzige Änderung betrifft allerdings nicht den Normalbürger, sondern nur Mitarbeiter von Bundeskriminalamt und den Polizeien der Länder. Diese dürfen nämlich ab sofort genauer bezeichnete beschussgeschützte Fahrzeuge im Bereich des Personenschutzes mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B führen, die bis 4.100 kg wiegen. Die FeV sieht normalerweise für die Klasse B ein zulässiges Höchstgewicht von 3.500 kg vor. Voraussetzung ist, dass der betreffende Kraftfahrzeugführer an einer zusätzlichen Fahrausbildung von mindestens drei Tagen beim Bundeskriminalamt oder den Polizeien der Länder teilnimmt.


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