Aktuelle Gesetzgebung: Beachten Sie die neuen Pflichtangaben in gewerblichen E-Mails

bei uns veröffentlicht am01.03.2007

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Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Urheberrecht / Internetrecht / IT-Recht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Anfang des Jahres ist das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) in Kraft getreten. Dieses sieht vor, dass alle gewerblichen E-Mails Angaben über das Unternehmen enthalten müssen. Hiervon erfasst werden auch E-Letter wie z.B. Angebote, Bestellungen, Kündigungen und Newsletter.

Beispiel: Bei einer GmbH muss die E-Mail den Firmennamen mit Rechtsform, den Ort der Handelsregisterniederlassung, das zuständige Registergericht sowie die Handelsregisternummer, alle Geschäftsführer und gegebenenfalls den Aufsichtsratsvorsitzenden enthalten.

Verstöße gegen die Vorgaben können Geldstrafen sowie Abmahnungen durch Wettbewerber nach sich ziehen.

 

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