Aktuelle Gesetzgebung: Länder stimmen Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung zu

bei uns veröffentlicht am29.10.2015

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für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Der Bundesrat hat einer Verordnung zur Straffung der Erste-Hilfe-Ausbildung unter der Bedingung zugestimmt, dass das Verfahren für die Behörden noch weiter vereinfacht wird.
Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück, die die geänderte Verordnung verkünden kann. Sie soll einen Tag nach Verkündung in Kraft treten. 

Die neuen Regeln dienen der Anpassung des Fahrerlaubnisrechts im Bereich der „Erste-Hilfe-Ausbildung“. Künftig gibt es nur noch eine Schulung in Erster Hilfe für alle Fahrerlaubnisklassen. Die bisherige Unterscheidung in „Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen“ und „Ausbildung in Erster Hilfe“ wird aufgegeben. Die Schulung in Erster Hilfe umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, die dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und praktische Übungen erforderliches Wissen und Können vermitteln soll.

Quelle: Bundesrat.

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