Aktuelle Gesetzgebung: Warnwestenpflicht ab 1. Juli 2014 in Deutschland
Das sieht § 53a Abs. 2 Nr. 3 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) vor. Die Warnweste muss orange-rot, orange oder gelb sein und über zwei reflektierende Streifen im unteren Bereich der Rück- und Vorderseite verfügen.
Hinweis: Es ist ratsam - auch wenn es nicht vorgeschrieben ist - weitere Warnwesten für Mitfahrer mitzuführen, die Westen im Fahrzeug griffbereit zu lagern und im Fall einer Panne oder eines Unfalls auch tatsächlich anzulegen.
Hinweis: Es ist ratsam - auch wenn es nicht vorgeschrieben ist - weitere Warnwesten für Mitfahrer mitzuführen, die Westen im Fahrzeug griffbereit zu lagern und im Fall einer Panne oder eines Unfalls auch tatsächlich anzulegen.
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