Arbeitsrecht: unzureichende Trennung zwischen tarifgebundenen und nichttarifgebundenen Mitgliedern eines Arbeitgeberverbandes

bei uns veröffentlicht am22.05.2009
Zusammenfassung des Autors

BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Das BAG hat mit dem Urteil vom 22. April 2009 (Az.: 4 AZR 111/08) folgendes entschieden:

Falls ein Arbeitgeberverband eine Mitgliedschaft mit und eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung vorsieht, darf den nicht tarifgebundenen Mitgliedern durch die Satzung kein maßgeblicher Einfluss auf tarifpolitische Entscheidungen gegeben werden. Hierzu zählt auch die Entscheidung über die Verwendung des Arbeitskampffonds des Verbandes.

 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Tarifvertragsrecht

Leiharbeiter können Lohn für mehrere Jahre nachfordern

31.05.2011

Leiharbeiter haben vier Jahre Zeit, um ihren Anspruch auf gleichen Lohn geltend zu machen - Anwalt für Arbeitsrecht- BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Tarifvertragsrecht

Arbeitsrecht: Differenzierungsklausel in Tarifvertrag verfassungsgemäß

10.06.2011

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken bei Differenzierungsklausel im Tarifvertrag BSP Rechtsanwälte Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
Tarifvertragsrecht

Arbeitsrecht: Tarifvertragliches Höchstalter für Einstellung von Piloten - Altersdiskriminierung

10.06.2011

Einstellungshöchstalter für Piloten - Tarifvertrag - Diskriminierung aufgrund des Alters - Zustimmungsverweigerung Betriebsrat - BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
Tarifvertragsrecht

Arbeitsrecht: Dynamische Bezugnahme auf Tarifvertrag nach Betriebsübergang

05.03.2011

Durch die Anordnung des Übergangs einer mit dem Veräußerer eines Betriebes arbeitsvertraglich vereinbarten dynamischen Verweisung auf einen Tarifvertrag auf den Betriebserwerber wird dieser nicht in seinem Grundrecht auf negative Koalitionsfreiheit verletzt - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Tarifvertragsrecht

Arbeitsrecht: Verlängerung der Arbeitszeit durch Tarifvertrag - Werkfeuerwehr

05.03.2011

§ 7 IIa ArbZG lässt tarifliche Regelungen zu, nach denen die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 48 Stunden dauernd überschreitet - BSP Rechtsanwälte - Anwältin füt Arbeitsrecht Berlin
Tarifvertragsrecht