Arbeitsrecht: Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Flüchtlingen

bei uns veröffentlicht am10.03.2016
Zusammenfassung des Autors
Die Integration von geflüchteten Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt stellt aktuell eine große Herausforderung dar. Die BA hat dazu einen Überblick zusammengestellt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dazu im online-Angebot einen Überblick zu wesentlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber zusammengestellt. 

Dazu BA-Vorstand Detlef Scheele: „Wir wissen aus vielen Kontakten, dass Arbeitgeber ein hohes Interesse haben, Flüchtlingen eine Chance zu geben. Oftmals herrscht Unklarheit, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Die neue Internet-Seite soll Arbeitgebern eine erste Orientierung geben.“ Bei dem Wunsch nach einer tiefergehenden Beratung helfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeber-Service vor Ort wie gewohnt weiter.

Unter dem Link www.arbeitsagentur.de sind z.B. Informationen zu finden
• unter welchen Voraussetzungen eine Arbeit oder Ausbildung möglich ist
• was bei einem Praktikum beachtet werden muss oder
• welche finanziellen Unterstützungsleistungen Arbeitsagenturen und Jobcenter gewähren können.

Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen beantwortet, z. B. was eine Arbeitsmarktprüfung beinhaltet oder wie geflüchtete Menschen entlohnt werden.

Quelle: Pressemitteilung der BA
 

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