Arbeitsrecht: Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Flüchtlingen

published on 10/03/2016 11:02
Arbeitsrecht: Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Flüchtlingen
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Die Integration von geflüchteten Menschen in den deutschen Arbeitsmarkt stellt aktuell eine große Herausforderung dar. Die BA hat dazu einen Überblick zusammengestellt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dazu im online-Angebot einen Überblick zu wesentlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber zusammengestellt. 

Dazu BA-Vorstand Detlef Scheele: „Wir wissen aus vielen Kontakten, dass Arbeitgeber ein hohes Interesse haben, Flüchtlingen eine Chance zu geben. Oftmals herrscht Unklarheit, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Die neue Internet-Seite soll Arbeitgebern eine erste Orientierung geben.“ Bei dem Wunsch nach einer tiefergehenden Beratung helfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeber-Service vor Ort wie gewohnt weiter.

Unter dem Link www.arbeitsagentur.de sind z.B. Informationen zu finden
• unter welchen Voraussetzungen eine Arbeit oder Ausbildung möglich ist
• was bei einem Praktikum beachtet werden muss oder
• welche finanziellen Unterstützungsleistungen Arbeitsagenturen und Jobcenter gewähren können.

Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen beantwortet, z. B. was eine Arbeitsmarktprüfung beinhaltet oder wie geflüchtete Menschen entlohnt werden.

Quelle: Pressemitteilung der BA
 
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16/07/2011 11:01

Die Arbeitsvertragsparteien können bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags vereinbaren, dass die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber als Vorbeschäftigung im Sinne von § 14 II 2 TzBfG behandelt werden soll - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
04/09/2013 13:37

Klauseln die eine Rückzahlung von Ausbildungskosten vorsehen, jedoch keine Kündigung aus Gründen, die dem Arbeitgeber zuzurechnen sind, berücksichtigen, sind unwirksam.
21/02/2017 15:52

Eine Bewerbung mit dem ausschließlichen Ziel, im Ablehnungsfall eine Entschädigung geltend zu machen, muss als rechtsmissbräuchliches Verhalten gewertet werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
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