Arbeitsrecht: Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Flüchtlingen
published on 10/03/2016 11:02
Arbeitsrecht: Informationen für Arbeitgeber zur Beschäftigung von Flüchtlingen
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Authors
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dazu im online-Angebot einen Überblick zu wesentlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber zusammengestellt. 
Dazu BA-Vorstand Detlef Scheele: „Wir wissen aus vielen Kontakten, dass Arbeitgeber ein hohes Interesse haben, Flüchtlingen eine Chance zu geben. Oftmals herrscht Unklarheit, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Die neue Internet-Seite soll Arbeitgebern eine erste Orientierung geben.“ Bei dem Wunsch nach einer tiefergehenden Beratung helfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeber-Service vor Ort wie gewohnt weiter.
Unter dem Link www.arbeitsagentur.de sind z.B. Informationen zu finden
• unter welchen Voraussetzungen eine Arbeit oder Ausbildung möglich ist
• was bei einem Praktikum beachtet werden muss oder
• welche finanziellen Unterstützungsleistungen Arbeitsagenturen und Jobcenter gewähren können.
Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen beantwortet, z. B. was eine Arbeitsmarktprüfung beinhaltet oder wie geflüchtete Menschen entlohnt werden.
Quelle: Pressemitteilung der BA
Dazu BA-Vorstand Detlef Scheele: „Wir wissen aus vielen Kontakten, dass Arbeitgeber ein hohes Interesse haben, Flüchtlingen eine Chance zu geben. Oftmals herrscht Unklarheit, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Die neue Internet-Seite soll Arbeitgebern eine erste Orientierung geben.“ Bei dem Wunsch nach einer tiefergehenden Beratung helfen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Arbeitgeber-Service vor Ort wie gewohnt weiter.
Unter dem Link www.arbeitsagentur.de sind z.B. Informationen zu finden
• unter welchen Voraussetzungen eine Arbeit oder Ausbildung möglich ist
• was bei einem Praktikum beachtet werden muss oder
• welche finanziellen Unterstützungsleistungen Arbeitsagenturen und Jobcenter gewähren können.
Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen beantwortet, z. B. was eine Arbeitsmarktprüfung beinhaltet oder wie geflüchtete Menschen entlohnt werden.
Quelle: Pressemitteilung der BA
Show what you know!
34 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
01/03/2011 21:07
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
16/07/2011 11:01
Die Arbeitsvertragsparteien können bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags vereinbaren, dass die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber als Vorbeschäftigung im Sinne von § 14 II 2 TzBfG behandelt werden soll - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
04/09/2013 13:37
Klauseln die eine Rückzahlung von Ausbildungskosten vorsehen, jedoch keine Kündigung aus Gründen, die dem Arbeitgeber zuzurechnen sind, berücksichtigen, sind unwirksam.
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
21/02/2017 15:52
Eine Bewerbung mit dem ausschließlichen Ziel, im Ablehnungsfall eine Entschädigung geltend zu machen, muss als rechtsmissbräuchliches Verhalten gewertet werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Artikel zu Begründung von Arbeitsverhältnissen