Arbeitsrecht: Keine gegenläufige betriebliche Übung durch mehrfachen Freiwilligkeitsvorbehalt

published on 30/10/2009 14:38
Arbeitsrecht: Keine gegenläufige betriebliche Übung durch mehrfachen Freiwilligkeitsvorbehalt
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Author’s summary by Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Zahlt der Arbeitgeber jahrelang und ohne Vorbehalt ein Weihnachtsgeld in bestimmter Höhe, entsteht ein Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin 

Dieser wird nicht durch die spätere Erklärung des Arbeitgebers aufgehoben, die Zahlung des Weihnachtsgelds sei lediglich eine freiwillige Leistung.

Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) auch, wenn der Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei oder mehr Jahren hinweg nicht widerspricht. Selbst wenn ein Arbeitgeber unmissverständlich erkläre, dass die bisherige betriebliche Übung beendet und durch eine Leistung ersetzt werden solle, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr bestehe, könne eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung allein nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken (BAG, 10 AZR 281/08).

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18/01/2018 16:28

Eine Anrechnung von Sonderzahlungen auf den Mindestlohnanspruch kommt nur dann in Betracht, wenn die vertraglich vereinbarte Grundvergütung nicht ausreicht, den gesetzlichen Mindestlohnanspruch zu erfüllen – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
23/04/2015 13:09

War die Festlegung der Arbeitszeit im Wege des Direktionsrechts erfolgt und ist es nachfolgend zu keinen vertraglichen Vereinbarungen gekommen, ist eine Neufestlegung am Maßstab des § 106 GewO zu messen.
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