Aufenthaltsbestimmung: Bei alleinigem Aufenthaltsbestimmungsrecht dürfen Kinder auch ins europäische Ausland umgesiedelt werden

bei uns veröffentlicht am27.09.2007

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zu Familien- und Erbrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte

Wechselt ein Elternteil, der das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat, seinen Wohnort und den des Kindes innerhalb der Staaten der europäischen Gemeinschaft gegen den Willen des im Übrigen mitsorgeberechtigten Elternteils, ist das nicht widerrechtlich im Sinne des Haager Kindesentführungsübereinkommens.

Diese Feststellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz im Falle eines geschiedenen Ehepaars. Nach der Scheidung hatte die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder alleine übertragen bekommen. Die sonstige elterliche Sorge hatten beide Eltern gemeinsam inne. Ohne den Kindesvater zu fragen, übersiedelte die Mutter mit den Kindern zu ihrem heutigen Ehemann nach England. Der Vater verlangte daraufhin bei Gericht die Feststellung, dass die Übersiedlung widerrechtlich war, um nach dem Haager Kindesentführungsabkommen eine Rückführung der Kinder nach Deutschland zu erreichen.

Diese gerichtliche Feststellung versagte nun das OLG. Nach Ansicht der Richter sei die Übersiedlung nach England nicht widerrechtlich gewesen. Die Mutter habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder. Dieses Recht betreffe die Bestimmung des Wohnorts und der Wohnung der Kinder. Beides könne sie ohne vorherige Einigung mit dem Kindesvater festlegen. So unterliege es keinem Zweifel, dass sie mit dem Kind den Wohnsitz von Süddeutschland nach Norddeutschland verlegen dürfe. Dann aber sei ihr auch ein Umzug von Deutschland nach England mit den Kindern gestattet. Die Übersiedlung in ein anderes Land der europäischen Gemeinschaft könne keinen anderen Regelungen unterliegen. Der Kindesvater genieße dort Freizügigkeit. Die Rechtssysteme und die dortigen Lebensverhältnisse seien nicht gravierend unterschiedlich. Dem Kindesvater sei die Wahrnehmung der übrigen Teilbereiche der elterlichen Personensorge, die er zusammen mit der Mutter ausübe, nicht unzumutbar durch die Übersiedlung erschwert. Er könne seine Mitsorge auch von seinem Heimatland aus in ausreichendem Maße ausüben (OLG Koblenz, 9 UF 450/07).

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht

Familienrecht: Entzug der elterlichen Sorge und Fremdunterbringung der Kinder nur im Ausnahmefall

11.01.2018

Kinder dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen von ihren Eltern getrennt und anderweitig, z.B. in einer Pflegefamilie untergebracht werden – BSP Rechtanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Familienrecht: Anspruch auf Kita-Platz auch bei Fachkräftemangel

09.04.2018

Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht, Kindern einen dem individuellen Bedarf gerecht werdenden Betreuungsplatz in angemessener Nähe zur Wohnung anzubieten – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Familienrecht: paritätisches Wechselmodell bei konfliktbelastetem Elternverhältnis

28.06.2017

Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen.

Familienrecht: Kita-Platz muss zur Verfügung gestellt werden

19.06.2017

Im Rahmen von § 24 Abs. 2 SGB VIII konkurrieren Gleichaltrige von Rechts wegen nicht um zu wenige Kinderkrippenplätze, sondern haben jeweils einen unbedingten Anspruch auf früh-kindliche Förderung.

Sorgerecht: Das sind die Anforderungen an die gemeinsame Sorge nicht verheirateter Eltern

28.02.2017

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Anforderungen an die Sorgerechtsentscheidungen für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern präzisiert.