Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht

Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht

erstmalig veröffentlicht: 04.03.2007, letzte Fassung: 10.02.2024
beiRechtsanwalt für Familien- und Erbrecht

Wer ist nach der Trennung für die Kinder verantwortlich?
Stets sind die Eltern, ob verheiratet, ob geschieden, haben sie in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft zusammengelebt, haben sie nie zusammengelebt, verantwortlich für die Kinder.

Das Sorgerecht für die gemeinsannen ehelichen Kinder steht kraft Gesetzes beiden Ehepartnern zu. Durch die Ehescheidung ändert sich hieran nichts. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, kommt es darauf an, ob sie eine Erklärung abgegeben haben, dass beide Inhaber des Sorgerechtes sein sollen. Falls eine solche Erklärung nicht vorliegt, ist die Mutter Inhaberin des Sorgerechts. Der Vater hat die Möglichkeit, das Mitsorgerecht bei Gericht zu erwirken. Er erhält ein solches nur dann nicht, wenn dies ausnahmsweise dem Kindeswohl widerspricht.

Von Bedeutung ist das Sorgerecht nicht für die alltäglichen Fragen, die sich bei der Betreuung und Erziehung eines Kindes tagtäglich stellen, sondern für die grundlegenden Dinge, wie etwa:

  • Welche Schule besucht mein Kind?
  • Wird das Kind geimpft (oder nicht)? 

usw., usw.

All dies sind Facetten, die nach einer Trennung zu Differenzen zwischen den Eltern führen können. In all diesen Fällen bleibt, wenn keine andere Lösung gefunden wird, der Weg zum Anwalt und zu Gericht.

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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