Arbeitsrecht: Minijob- und Gleitzonenregeln nicht anwendbar
published on 03.11.2009 08:45
Arbeitsrecht: Minijob- und Gleitzonenregeln nicht anwendbar

Authors
Ferner haben sie keinen Anspruch auf die Gleitzonenregel, wonach „normale“ Arbeitnehmer bei Einkünften von 400,01 bis 800,00 EUR im Monat niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen.
Das hat das Bundessozialgericht (BSG) nun endgültig entschieden. Auszubildende sind laut Gesetz immer versicherungspflichtig beschäftigt, sodass die vollen Beiträge zur Sozialversicherung geleistet werden müssen. Diese Spezialregelung für Berufsausbildungsverhältnisse ist nach Auffassung des BSG nicht verfassungswidrig.
Hinweis: Beträgt die monatliche Ausbildungsvergütung nicht mehr als 325 EUR, muss der Arbeitgeber die gesamten Sozialversicherungsbeiträge übernehmen (BSG, B 12 KR 14/08 R).
Show what you know!

14 Artikel zu passenden Rechtsgebieten
moreResultsText
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
25.11.2016 16:24
Rückzahlungsklausel unwirksam Ausbildungsverhältnis AGB-Kontrolle Vertragsbeendigung BSP Rechtsanwälte - Anwältin Arbeitsrecht Berlin Mitte
SubjectsBerufsausbildungsrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
29.04.2015 14:10
Auszubildende, die durch ihr Verhalten einen Schaden verursachen, haften ohne Rücksicht auf ihr Alter nach den gleichen Regeln wie andere Arbeitnehmer.
SubjectsBerufsausbildungsrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
29.04.2015 14:05
Ausbildende haben Auszubildenden auch dann eine angemessene Vergütung zu gewähren, wenn die Ausbildungsplätze mit öffentlichen Geldern gefördert werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
SubjectsBerufsausbildungsrecht
by Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
07.01.2016 09:22
Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt zwingend mit einer Probezeit.
SubjectsBerufsausbildungsrecht
Artikel zu Berufsausbildungsrecht