Arbeitsrecht: Entschädigung und Schadenersatz bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung

published on 03.02.2009 09:49
Arbeitsrecht: Entschädigung und Schadenersatz bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung
Gesetze
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Author’s summary by Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht

Wird eine Arbeitnehmerin wegen ihres Geschlechts bei einer Beförderungsentscheidung diskriminiert, hat sie einen Anspruch auf Entschädigung und Schadenersatz - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Hierauf wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hin. Die Richter machten dabei deutlich, dass eine Statistik über die Geschlechtsverteilung auf den einzelnen Hierarchieebenen als Indiz für eine Geschlechtsdiskriminierung herangezogen werden könne. Im konkreten Falle hat es den Umstand, dass sämtliche 27 Führungspositionen (bei einer Verteilung von 2/3 Frauen in der Belegschaft) nur von Männern besetzt waren, als ausreichendes Indiz gelten lassen. Da der Arbeitgeber keine Stellenausschreibung oder sonstige schriftlich dokumentierte Auswahlkriterien habe vorlegen können, habe er die Indizien nicht widerlegt. Er könne sich dann auch nicht darauf berufen, dass die Klägerin nicht die am besten geeignete Bewerberin gewesen sei. Als Schadenersatz hat das LAG die Vergütungsdifferenz zu derjenigen Position, und zwar auch unbegrenzt für die Zukunft, zugesprochen, in die die Klägerin nicht befördert worden war (LAG Berlin-Brandenburg, 15 Sa 517/08).

 

 

Show what you know!
1 Gesetze

{{count_recursive}} Gesetze werden in diesem Text zitiert

Lastenausgleichsgesetz - LAG
78 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

20.04.2018 14:44

Frauen müssen in Formularen nicht in weiblicher Form angesprochen werden – BSP Rechtsanwälte – Anwältin für allgemeines Gleichbehandlungsrecht Berlin
04.04.2011 15:29

Die Versetzung von Beamten in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahrs verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
23.01.2014 12:33

Arbeitnehmer sind durch geregelte Altersgrenzen regelmäßig durch gesetzliche Rentenansprüche materiell abgesichert - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Artikel zu Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - AGG -