Betreuungsrecht: Das neue Vorsorgeregister wird gut angenommen

bei uns veröffentlicht am04.03.2007

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht durch die Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte

Deutsche Gerichte greifen derzeit bis zu 300 mal pro Tag auf das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Betreuungsverfahren zu. Das zeigt der aktuelle Jahresbericht des Zentralen Vorsorgeregisters. Allein im letzten Quartal 2005 hat das Register über 17.000 Anfragen von den Gerichten bearbeitet, die nach Vorsorgevollmachten von Personen in hilfloser Lage forschten. Bereits in ca. 2.500 Fällen konnte das Register helfen und den Gerichten Daten zur Verfügung stellen. So konnten unnötige Betreuungsverfahren vermieden werden.

Per Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger festlegen, wer für sie wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen trifft, wenn sie nach einer Krankheit oder nach einem Unfall dazu nicht mehr in der Lage sind. Damit Gerichte diese Vollmachten schnell finden, hat die Bundesnotarkammer im gesetzlichen Auftrag das Zentrale Vorsorgeregister aufgebaut.

Bürgerinnen und Bürger können ihre Vorsorgevollmacht an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer melden lassen. Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister geben wir Ihnen gerne.

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