Betriebliche Unfallversicherung: Betriebssport fällt unter gesetzliche Unfallversicherung

bei uns veröffentlicht am29.07.2015

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Kommt es während des Betriebssports zu Unfällen, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert.
In vielen Unternehmen können die Beschäftigten ein breit gefächertes Angebot zum Betriebssport nutzen. Kommt es während des Betriebssports zu Unfällen, sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert.

Hinweis: Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass der Sport Ausgleichs- und nicht Wettkampfcharakter hat. Betriebssport beschränkt sich im Wesentlichen auf Beschäftigte eines Betriebs, findet regelmäßig statt und muss unternehmensbezogen organisiert werden. Etwa, wenn das Unternehmen feste Zeiten vorgibt oder die Sportstätten und -geräte zur Verfügung stellt.

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