Betriebseinnahme: Entschädigung aus einer Praxis-Ausfallversicherung

published on 15/12/2008 14:03
Betriebseinnahme: Entschädigung aus einer Praxis-Ausfallversicherung
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Rechtsberatung zum Versicherungsrecht - BSP Bierbach Streifler & Partner PartGmbB Berlin Mitte
 

Leistungen, die ein Unternehmer aus einer Praxis-Ausfallversicherung erhält, sind steuerpflichtig und erhöhen den Gewinn aus selbstständiger Arbeit. Das gilt zumindest immer dann, wenn die Prämien für die Praxis-Ausfallversicherung als Betriebsausgabe abgesetzt worden sind.

Hinweis: Eine Praxis-Ausfallversicherung ersetzt die laufenden Betriebsaufwendungen bei Krankheit, Unfall oder Unterbrechung des Praxisbetriebs. Es handelt sich dabei nach Ansicht des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern nicht um eine „Quasi-Krankentagegeldversicherung“. Das letzte Wort hat nun aber der Bundesfinanzhof (FG Mecklenburg-Vorpommern, 3 K 384/05, Revision eingelegt unter VIII R 6/07).


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23/07/2010 16:23

Anwalt für Versicherungsrecht - Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
18/02/2016 11:55

Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allg. Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
04/12/2012 14:24

abweichendes kann von den Partnern zuvor schriftlich vereinbart werden-OLG Köln vom 15.06.12-Az:20 U 160/11
17/12/2014 16:14

Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der Versicherer, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.
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