Ebay: "Powerseller" muss grundsätzlich ein Rücktrittsrecht gewähren

bei uns veröffentlicht am07.04.2007

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OLG Koblenz, 5 U 1145/05 - Rechtsberatung zum Internetrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Wer im Internet-Auktionshaus ebay als "Powerseller" auftritt, muss bei einem Streit um das Vorliegen eines Fernabsatzvertrags beweisen, dass er kein Unternehmer ist. Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat für ebay-Auktionen weitreichende Folgen. Es wird davon ausgegangen, dass ein "Powerseller" grundsätzlich Unternehmer ist. Damit muss er dem Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht einräumen, sofern dieser Verbraucher ist. Um diese Pflicht kommt er nur herum, wenn er nachweisen kann, dass er kein Unternehmer ist. Dazu muss er darlegen, dass er keine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit ausübt (OLG Koblenz, 5 U 1145/05).

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