Erbrecht: Internationales Erbrecht wird neu geregelt

bei uns veröffentlicht am26.08.2014

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Immer mehr Menschen arbeiten oder verbringen ihren Lebensabend im europäischen Ausland. Viele besitzen dort und in ihrem Heimatland Vermögen.
Im Todesfall sind die Erben damit oftmals überfordert. Im kommenden Jahr wird die Abwicklung von Erbfällen innerhalb der EU vereinfacht. Ab August 2015 gilt die neue Europäische Erbrechtsverordnung(EU-ErbVO). Diese regelt, welches nationale Erbrecht anzuwenden ist, wenn Vermögen in mehreren EU-Staaten zu vererben ist. Die neue VO bietet vor allem größere Rechtssicherheit, von der jährlich gut 450.000 Familien profitieren werden.
 

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Sonstiges

Erbrecht: Erbeinsetzung im gemeinschaftlichen Ehegattentestament kann lebzeitige Schenkungen einschränken

11.01.2018

Haben Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament einen Schlusserben verbindlich eingesetzt, kann der überlebende Ehegatte Teile des Vermögens nicht mehr ohne Weiteres verschenken – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Erbrecht Berlin
Sonstiges

Erbvertrag: Rücktritt von einem Pflegevertrag

28.11.2010

Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - S&K Awälte in Berlin Mitte
Sonstiges

Erbschaft: Auch ein nicht rechtsfähiger Verein kann erben

25.05.2007

Rechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht - Streifler und Kollegen Berlin Mitte
Sonstiges