Familienrecht: Sorgerecht: Gemeinsame elterliche Sorge nicht verheirateter Eltern

bei uns veröffentlicht am27.11.2009

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Der nichteheliche Vater kann gegen den Willen der Mutter des Kindes kein gemeinsames Sorgerecht erhalten.

Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Thüringen hin. Die Richter machten allerdings auch darauf aufmerksam, dass es von dieser Regel Ausnahmen geben könne. So käme die Errichtung der gemeinsamen elterlichen Sorge in Betracht, wenn die Mutter als allein Sorgeberechtigte das Elternrecht des Vaters nicht angemessen zur Geltung bringe und dadurch das Wohl des Kindes gefährde (OLG Thüringen, 1 UF 143/09).

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