Fitnessclub: Die Mitgliedschaft kann regelmäßig fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden

bei uns veröffentlicht am26.10.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt Dirk Streifler - Partner

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Vertragsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Eine Fitnessklubmitgliedschaft kann vom Kunden regelmäßig fristlos aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn der Kunde so schwer und dauerhaft erkrankt ist, dass ihm die Ausübung von Fitness-Sport bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit praktisch unmöglich wird.

Auf diesen Grundsatz wies das Amtsgericht (AG) Hamburg in einer aktuellen Entscheidung hin. Allerdings könne es hiervon auch Ausnahmen geben. So könne sich der Kunde nicht auf eine solche Erkrankung berufen, wenn ihm die Erkrankung bereits vor Abschluss des Vertrags bekannt war. Das gelte auch in dem Fall, dass erst eine graduelle Verschlimmerung der Symptome nach Vertragsschluss dazu geführt habe, dass ihm die Ausübung von Fitness-Sport praktisch unmöglich werde (AG Hamburg, 509 C 117/07).

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