Arbeitsrecht: Fragerecht bei Bewerbungsgesprächen
Erlaubt sind grundsätzlich alle Fragen, die einen engen Bezug zur angestrebten Arbeit aufweisen, ohne dass sie unangemessen in den Kernbereich der Privatsphäre eingreifen oder eine ungerechtfertigte Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes darstellen. Danach sind Fragen nach den beruflichen und fachlichen Fähigkeiten, dem beruflichen Werdegang, Zeugnissen sowie nach einer aktuellen Lohn- oder Gehaltspfändung grundsätzlich zulässig.
Bei Fragen nach Schwangerschaft, Vorstrafen und Schwerbehinderungen bedarf es der Beurteilung im Einzelfall, da hier die beiderseitigen Interessen abgewogen werden müssen.
Den Arbeitnehmern steht bei unzulässigen Fragen des Arbeitgebers ein „Recht zur Lüge“ zu.
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Begründung von Arbeitsverhältnissen
Keine unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsstrafenvereinbarung
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
01.03.2011
BAG-Urteil vom 19.08.2010 - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Arbeitsrecht: Unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgende Arbeitnehmerüberlassung ist nicht gewerbsmäßig
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
16.07.2011
Die Arbeitsvertragsparteien können bei Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags vereinbaren, dass die Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber als Vorbeschäftigung im Sinne von § 14 II 2 TzBfG behandelt werden soll - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
AGB: Zu Rückzahlungsklauseln bei Fortbildungskosten nach Kündigung
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
04.09.2013
Klauseln die eine Rückzahlung von Ausbildungskosten vorsehen, jedoch keine Kündigung aus Gründen, die dem Arbeitgeber zuzurechnen sind, berücksichtigen, sind unwirksam.
Arbeitsrecht: Zur objektiven Eignung und subjektiven Ernsthaftigkeit im Bewerbungsverfahren
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
21.02.2017
Eine Bewerbung mit dem ausschließlichen Ziel, im Ablehnungsfall eine Entschädigung geltend zu machen, muss als rechtsmissbräuchliches Verhalten gewertet werden - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Zum Abschluss eines Arbeitsvertrags trotz Sprachunkundigkeit
von Rechtsanwalt Anwalt für Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht, Streifler & Kollegen Rechtsanwälte
12.08.2014
Die Unterzeichnung eines in deutscher Sprache abgefassten Arbeitsvertrags darf der Arbeitgeber auch dann als Annahmeerklärung verstehen, wenn der Arbeitnehmer der deutschen Sprache nicht mächtig ist.