Geschiedenenunterhalt: Keine Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit um jeden Preis

bei uns veröffentlicht am09.12.2008

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Anders als gegenüber minderjährigen Kindern ist
Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Unterhaltsrechtsstreit. Die Richter machten deutlich, dass der Unterhaltsschuldner in einem solchen Fall vielmehr in gewissem Umfang in seiner Entscheidung sowohl hinsichtlich der Art als auch des Orts der von ihm angestrebten Erwerbstätigkeit frei sei. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte müsse daher die Entscheidung zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit hinnehmen, wenn sich diese Entscheidung nicht als leichtfertiger Verzicht auf sonstige Verdienstmöglichkeiten darstelle (OLG Celle, 17 UF 141/07).

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Nachehelicher Unterhalt und Trennungsunterhalt

Familienrecht: Verwirkung von Ehegattenunterhalt

07.06.2007

Rechtsberatung zu Familien- und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Familienrecht: Bemessung des ehebedingten Nachteils iSv § 1578 Abs. 1 S. 1 BGB

14.07.2016

Der ehebedingte Erwerbsnachteil des unterhaltsberechtigten Ehegatten begrenzt regelmäßig die Herabsetzung seines nachehelichen Unterhaltsanspruchs gemäß § 1578 b Abs. 1 BGB.

Familienrecht: Zur Nachforderung vergessenen Altersvorsorgeunterhalts

13.01.2015

Ein solcher Nachforderungsantrag ist nur möglich, wenn sich der schon vorliegende Unterhaltstitel eindeutig nur auf einen Teilbetrag des geschuldeten Unterhalts beschränkt.