Geschiedenenunterhalt: Keine Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit um jeden Preis
Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Unterhaltsrechtsstreit. Die Richter machten deutlich, dass der Unterhaltsschuldner in einem solchen Fall vielmehr in gewissem Umfang in seiner Entscheidung sowohl hinsichtlich der Art als auch des Orts der von ihm angestrebten Erwerbstätigkeit frei sei. Der unterhaltsberechtigte Ehegatte müsse daher die Entscheidung zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit hinnehmen, wenn sich diese Entscheidung nicht als leichtfertiger Verzicht auf sonstige Verdienstmöglichkeiten darstelle (OLG Celle, 17 UF 141/07).
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Nachehelicher Unterhalt und Trennungsunterhalt
Geschiedenenunterhalt: Unterhaltsberechtigter muss Arbeitsstelle nicht in jedem Fall wechseln
18.12.2009
Ein Unterhaltsberechtigter muss alle Anstrengungen unternehmen, seinen Unterhalt selbst sicherzustellen. So kann er z.B. verpflichtet sein, seine Arbeitsstelle zu wechseln, um ein höheres Einkommen zu erzielen-OLG Thüringen, 1 UF 123/09
Trennungsunterhalt: Posten von Fotos mit dem neuen Partner
27.08.2015
Postet die getrennt lebende Ehefrau auf Facebook Fotos von sich und ihrem neuen Lebensgefährten, ist ihr Anspruch auf Trennungsunterhalt damit noch nicht ausgeschlossen.
Geschiedenenunterhalt: Kosten einer privaten Krankenversicherung als ehebedingter Nachteil
05.03.2012
Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Trennungsunterhalt: Keine einkommensmindernde Berücksichtigung ohne Zahlungsnachweis
28.08.2010
wenn nur der Krankenversicherungsschein zu den Akten gereicht wird-OLG Koblenz, 13 UF 457/09