Gesetzliche Unfallversicherung: Unfallversichert bei der Flüchtlingshilfe in Kirchengemeinden

published on 31.03.2016 13:04
Gesetzliche Unfallversicherung: Unfallversichert bei der Flüchtlingshilfe in Kirchengemeinden
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Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Ehrenamtlich Helfende im Auftrag einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind über die VBG gegen die Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen gut abgesichert.
Darauf weist die VBG in Hamburg hin.

Viele regionale Kirchengemeinden engagieren sich zurzeit besonders intensiv in der Flüchtlingshilfe, indem sie zum Beispiel Kleiderspenden sammeln, sortieren und verteilen oder Essen zubereiten und ausgeben. In solchen Fällen sind nicht nur die Beschäftigten der Kirchen, sondern auch ehrenamtlich Helfende bei ihrer Tätigkeit gesetzlich gegen Arbeits- und Wegeunfälle und gegen die Folgen von Berufskrankheiten versichert.

Der Versicherungsschutz besteht, wenn ein Unfall in direktem Zusammenhang zur ausgeübten ehrenamtlichen Tätigkeit steht, das heißt, wenn er während der Tätigkeit oder auf dem direkten Weg dorthin, beziehungsweise auf dem direkten Weg zurück nach Hause geschieht. Sollte es zu einem Unfall kommen, ist dieser von der Kirchengemeinde der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung zu melden. Über www.vbg.de ist die Unfallmeldung auch online möglich. Die ehrenamtlichen Helfer und Helferinnen erhalten dann die gleichen Rehabilitationsleistungen wie die Beschäftigten.
 
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18.02.2016 11:55

Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allg. Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
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