Gesetzliche Unfallversicherung: Unfallversichert im Krankenhaus

published on 19/01/2012 12:52
Gesetzliche Unfallversicherung: Unfallversichert im Krankenhaus
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Patienten, die auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung in einem Krankenhaus behandelt werden, sind gesetzlich unfallversichert
Glück im Unglück: Patienten, die auf Kosten einer gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung in einem Krankenhaus behandelt werden und dort verunglücken, sind gesetzlich unfallversichert.

Was kaum jemand weiß: Im Krankenhaus bzw. in der Reha-Klinik sind über die Berufsgenossenschaft alle Tätigkeiten versichert, die im Zusammenhang mit der Behandlung oder der medizinischen Rehabilitation stehen. Dies gilt zum Beispiel für die Teilnahme an ärztlich verordneten Therapiemaßnahmen sowie den Weg von zu Hause zum Krankenhaus und zurück. Behandlungsfehler des Arztes oder der Therapeuten sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Nach einem Unfall sollten Patienten oder ihre Angehörigen umgehend das Personal des Krankenhauses verständigen. Nur dann kann die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zeitnah die Versicherungsleistungen erbringen.


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Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allg. Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
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