Hartz-IV: Fahrtkosten für Kinderbesuche

published on 02/05/2007 14:53
Hartz-IV: Fahrtkosten für Kinderbesuche
Gesetze
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Author’s summaryRechtsberatung zu Familienrecht und Erbrecht - Rechtsanwälte S&K in Berlin Mitte

Geschiedene Hartz-IV-Empfänger haben in der Regel keinen Anspruch auf zusätzliche Erstattung der Kosten, die ihnen im Umgang mit getrennt lebenden Kindern entstehen.

Diese Entscheidung traf das Bundessozialgericht (BSG). Im vorliegenden Fall wollte ein Mann höheres Arbeitslosengeld II zugesprochen bekommen. Er trug vor, dass er Fahrtkosten für den Umgang mit seinen Kindern habe, da diese bei ihrer Mutter in einer anderen Stadt wohnen würden. Die Richter sahen dies anders. Nach ihrer Ansicht seien die Kosten bereits in den pauschalisierten Leistungen des SGB II enthalten.

Hinweis: Die Richter wiesen jedoch auch darauf hin, dass möglicherweise ein Anspruch auf Ausgleich der höheren Lebenshaltungskosten für die Tage bestehe, während denen die Kinder bei ihrem Vater wohnen. Voraussetzung sei, dass den Kindern ein eigener Anspruch auf die Regelleistung zustehe (BSG, B 7b AS 14/06 R).

Show what you know!
99 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

11/01/2018 12:33

Kinder dürfen nur in besonderen Ausnahmefällen von ihren Eltern getrennt und anderweitig, z.B. in einer Pflegefamilie untergebracht werden – BSP Rechtanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
09/04/2018 11:29

Fachkräftemangel und andere Schwierigkeiten entbinden nicht von der gesetzlichen Pflicht, Kindern einen dem individuellen Bedarf gerecht werdenden Betreuungsplatz in angemessener Nähe zur Wohnung anzubieten – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
28/06/2017 15:27

Eine gerichtliche Umgangsregelung, die im Ergebnis zu einer gleichmäßigen Betreuung des Kindes durch beide Eltern im Sinne eines paritätischen Wechselmodells führt, wird vom Gesetz nicht ausgeschlossen.
19/06/2017 13:30

Im Rahmen von § 24 Abs. 2 SGB VIII konkurrieren Gleichaltrige von Rechts wegen nicht um zu wenige Kinderkrippenplätze, sondern haben jeweils einen unbedingten Anspruch auf früh-kindliche Förderung.
Artikel zu Elterliches Sorgerecht und Umgangsrecht