Heizkosten: Wann kann der Mieter die abgerechneten Kosten kürzen ?

published on 23/05/2007 12:49
Heizkosten: Wann kann der Mieter die abgerechneten Kosten kürzen ?
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Rechtsberatung zum Mietrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

§ 12 Heizkostenverordnung (HeizKV) gibt dem Mieter das Recht, seinen Anteil an den abgerechnete Heizkosten pauschal um 15 Prozent zu kürzen, wenn der Vermieter entgegen einer ihm durch die HeizKV auferlegten Verpflichtung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet hat.

Sofern keine der gesetzlichen Ausnahmen vorliegt (§§ 2, 9b Abs. 4, 11 HeizKV), kann der Mieter z.B. in den folgenden Fällen zur Kürzung berechtigt sein:
(BGH, VIII ZR 195/04).
 

 

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03/09/2013 17:50

wenn Mieter ALG II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert.
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16/06/2010 09:45

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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24/03/2010 14:18

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26/02/2015 12:21

Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine – nicht näher erläuterte – Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt.
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