Internetrecht: Wichtige Fragen zum Thema Impressum

erstmalig veröffentlicht: 02.03.2012, letzte Fassung: 19.10.2022

Autoren

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht

EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Fast jede Webseite braucht ein Impressum, geschätzt 90 % aller Webseiten und Blogs unterliegen der Impressumspflicht nach dem TMG. Impressumsverstöße sind seit Jahren einer der Abmahnklassiker im Netz.
Dabei ist es gar nicht so schwer, ein vollständiges Impressum zu erstellen und korrekt auf der eigenen Seite einzubinden. 
Doch zunächst:

I. Was ist ein Impressum überhaupt?

Ein Impressum beinhaltet eine ladungsfähige Anschrift des Inhabers einer Website, damit rechtliche Ansprüche gegen diesen gerichtlich durchgesetzt werden können. Die Pflicht zur sogenannten "Anbieterkennzeichnung" (Impressumspflicht) ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV.

II. Wer benötigt ein Impressum?

Ein Impressum ist nach § 5 TMG vorgeschrieben für "geschäftsmäßige Online-Dienste". Das TMG stellt also darauf ab, ob die Inhalte, Waren oder Leistungen auf der Website üblicherweise gegen Entgelt angeboten werden. Dies betrifft also zunächst einmal sämtliche Seitenbetreiber, die Waren oder Dienstleistungen anbieten. 
Die Vorschrift des § 55 Rundfunkstaatsvertrages (RstV) stellt für die Impressumspflicht hingegen auf die Inhalte der Website ab. Danach benötigt ein Impressum, wer regelmäßig journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte online stellt, die zur Meinungsbildung beitragen können. Was dies in der Praxis genau bedeutet, ist hingegen schwer zu sagen.  All diese Fragen sind momentan gerichtlich nicht oder nicht abschließend geklärt.


III. Welche Angaben muss ein Impressum enthalten?

1. Seitenbetreiber/ Verantwortlicher

- Name und Vorname des Seitenbetreibers

- Anschrift des Seitenbetreibers

2. Kontaktdaten des Seitenbetreibers

- E-Mail-Adresse

- Telefon-Nummer

- ggf. Fax-Nummer

3. Bei Unternehmen kommen dann weitere Pflichtangaben dazu

- Die Rechtsform (GmbH, GbR...)

- Wer vertritt das Unternehmen?

- Registereintrag, wenn vorhanden

- USt-ID wenn vorhanden

4. Weitere spezielle Pflichtangaben

Dann gibt es noch eine Gruppe von Pflichtangaben, die nur für bestimmte Bereiche oder Tätigkeiten gelten:

- Berufsspezifische Angaben etwa für Anwälte, Steuerberater

- Angaben von Haftpflichtversicherung oder berufsrechtlichen Normen

- Angabe und Verlinkung der Aufsichtsbehörde

- Ein Link auf die Streitschlichtungsplattform der EU

 

IV. Wo muss das Impressum auf der Seite eingebunden werden?

Das Gesetz spricht davon, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten sind. Die Angaben sollten deshalb in einem eigenen Menüpunkt in der Navigation - der von jeder Unterseite aus zu erreichen ist - eingebunden werden. Der Menüpunkt sollte mit Impressum benannt werden.

 

V. Musterimpressum

Um einem Bußgeld wegen fehlender Pflichtangaben zu entgehen, bieten wir Ihnen nachfolgend ein Muster-Impressum an. Wir stellen Ihnen frei, den unten stehenden Text mit Ihren Angaben auf Ihre Webseite zu übernehmen, wenn Sie als Quellennachweis auf diese Seite verweisen und einen Link setzen.

Beachten Sie dabei aber bitte folgende Hinweise:

Dieses Muster-Impressum ist ein allgemeines Muster mit Beispielangaben. Die verkürzte Darstellung bedingt auch hier, dass eine vollständige Beschreibung der relevanten Rechtslage nicht möglich ist und natürlich die Besonderheiten in Ihrem Fall nicht berücksichtigt sind. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt daher eine Haftung auch für dieses Muster-Impressum ausgeschlossen. Eine weitergehende Prüfung und natürlich auch Haftung, übernehmen wir gern im Rahmen eines ordentlichen Mandatsverhältnisses.  
___________________________________________________________________________

Angaben i.S.d. Telemediengesetzes (TMG) und Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV):

Verantwortlich:

Mustermann GmbH
Musterstr. 1
12345 Musterstadt

Tel: 030 / 123 123 12
Fax: 030 / 123 123 13
E-Mail: [email protected]

Vertretungsberechtigter Gesellschafter: Max Mustermann

Registergericht: Amtsgericht Berlin Mitte
Registernummer: HR 1234

Berufsbezeichnung und zuständige Kammer: Tischlermeister, Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Berlin, Fasanenstr. 85, 10623 Berlin

Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 1234567

Inhaltlich Verantwortlicher (gem. § 55 Abs. 2 MDStV): Max Mustermann

___________________________________________________________________________

Impressums-Generator

Falls Sie ein individuelleres Impressum benötigen, können Sie sich ein vollständiges Impressum erstellen lassen. Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie einen professionellen Impressums-Generator.

 

Haben Sie Fragen zum Thema Internetrecht? Nehmen Sie Kontakt zu den Anwälten von Streifler & Kollegen auf und lassen Sie sich fachkundig beraten.




 
 
[S.F.]

Gesetze

Gesetze

3 Gesetze werden in diesem Text zitiert

Telemediengesetz - TMG | § 5 Allgemeine Informationspflichten


(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelas

Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer


Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Internetrecht und IT-Recht

c) Online-Shops / E-Commerce

21.01.2011

Anwalt für Internetrecht und IT-Recht - Urheberrecht - BSP Rechtsanwälte in Berlin Mitte

Internetrecht: Streitwert für Musikalbum wird auf 50.000 Euro festgesetzt

05.12.2013

Zur Urheberrechtsverletzung durch Zugänglichmachung eines Musikalbums über Filesharing-Netzwerke.

Internetrecht: Urheberrechtsverletzung durch Internet-Tauschbörse

21.01.2011

Das Merkmal einer Rechtsverletzung „gewerblichen Ausmaßes“ setzt Rechtsverletzung von erheblicher Schwere voraus, die über den Bereich einer Nutzung zum privaten Gebrauch hinausgeht - OLG Schleswig vom 05.02.10-Az:6 W 26/09

Branchenverzeichnis: Verschleiertes Werbeschreiben ist wettbewerbswidrig

18.04.2013

Verstoß gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 I UWG

Referenzen

(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1.
den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
2.
Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
3.
soweit der Dienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
4.
das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,
5.
soweit der Dienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S. 16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25, 1995 Nr. L 17 S. 20), zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31), angeboten oder erbracht wird, Angaben über
a)
die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,
b)
die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
c)
die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
6.
in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung besitzen, die Angabe dieser Nummer,
7.
bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden, die Angabe hierüber,
8.
bei audiovisuellen Mediendiensteanbietern die Angabe
a)
des Mitgliedstaats, der für sie Sitzland ist oder als Sitzland gilt sowie
b)
der zuständigen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden.

(2) Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.