Kindesunterhalt: Anspruch auf Ausbildungsunterhalt während eines Praktikums

published on 06/12/2007 19:22
Kindesunterhalt: Anspruch auf Ausbildungsunterhalt während eines Praktikums
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Authors

Rechtsanwalt

Languages
EN, DE

Author’s summary by für Familien- und Erbrecht

Anwalt für Familienrecht und Erbrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Ein Anspruch auf Ausbildungsunterhalt kann auch für die Dauer eines berufsvorbereitenden Praktikums bestehen.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Rostock im Fall einer volljährigen Tochter, die vor Aufnahme ihres Studiums der Schauspielkunst als Hospitantin an einem Theater tätig war. Für dieses Praktikum erhielt sie kein Entgelt. Der Vater verweigerte eine Unterhaltszahlung für diese Zeit, da das Praktikum keine Voraussetzung für die Aufnahme des Schauspielstudiums sei.

Das OLG sah es bei der Prüfung, ob die Tochter für Ihre Unterhaltsklage Prozesskostenhilfe beantragen könne, als wahrscheinlich an, dass sie einen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt habe. Zwar sei ein Praktikum keine Ausbildung im engeren Sinne. Jedoch umfasse der Begriff "Berufsausbildung" nicht nur Ausbildungmaßnahmen im engeren Sinne - wie z.B. einen Unterricht oder die Teilnahme an Kursen. Unter dem Begriff seien vielmehr alle Maßnahmen zu verstehen, die
  • dem Ziel dienen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen zu sammeln und
  • die als Grundlage für die Ausübung des angestrebten Berufs geeignet sind.
Dazu würden auch Berufspraktika zählen. Das gelte unabhängig davon, ob sie nach der Studienordnung vorgeschrieben seien. Die Tochter absolviere unstreitig ein Praktikum, das diese Voraussetzungen erfülle. Sie könne daher Prozesskostenhilfe beanspruchen. Im Hauptsacheverfahren müsse nun geprüft werden, ob dem Anspruch ggf. andere Einwände des Vaters entgegenstünden (OLG Rostock, 10 WF 234/05).


 
Show what you know!
86 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

18/01/2018 16:41

Der Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ist bereits gegeben, wenn die Auskunft für den Unterhaltsanspruch Bedeutung haben kann - BSP Rechtsanwälte - Anwalt für Familienrecht Berlin
28/06/2018 11:37

Leistet das unterhaltsberechtigte Kind ein freiwilliges soziales Jahr ab, besteht die Unterhaltspflicht grundsätzlich weiter fort – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
14/05/2018 15:41

Pflegegeld für ein behindertes Kind kann nur im Mangelfall als Einkommen des nicht betreuenden Elternteils zu berücksichtigen sein, nicht aber wenn ein anderer unterhaltspflichtiger Verwandter vorhanden ist – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
19/03/2018 09:45

Ein nicht geltend gemachter Unterhaltsanspruch kann grundsätzlich schon vor Eintritt der Verjährung und auch während der Hemmung nach § 207 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB verwirkt sein – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin
Artikel zu Kindesunterhalt