Nebenkosten: Kosten für einen Müllschlucker müssen getragen werden
published on 23/05/2007 12:58
Nebenkosten: Kosten für einen Müllschlucker müssen getragen werden
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Ein Mieter muss sich an den Kosten eines Müllschluckers beteiligen, wenn ihm die Nutzung auf Grund der vertraglichen Vereinbarung zur Verfügung steht. Die Kostenbeteiligungspflicht entfällt nicht, wenn er den Müllschlucker tatsächlich nicht nutzt.
Hierauf wies das Kammergericht (KG) im Fall eines Mieters hin, der die entsprechenden Kosten nicht übernehmen wollte. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Mietvertragsparteien vereinbart hätten, dass der Mieter den Müllschlucker nicht benutzen dürfe und vielmehr eine besondere Mülltonne gebrauchen müsse (KG, 8 U 13/05).
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03/09/2013 17:50
wenn Mieter ALG II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert.
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16/06/2010 09:45
Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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24/03/2010 14:18
Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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26/02/2015 12:21
Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine – nicht näher erläuterte – Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt.
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