Nebenkosten: Kosten für einen Müllschlucker müssen getragen werden

bei uns veröffentlicht am23.05.2007

Rechtsgebiete

Autoren

Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

EnglischDeutsch
Zusammenfassung des Autors
Rechtsberatung zum Mietrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Ein Mieter muss sich an den Kosten eines Müllschluckers beteiligen, wenn ihm die Nutzung auf Grund der vertraglichen Vereinbarung zur Verfügung steht. Die Kostenbeteiligungspflicht entfällt nicht, wenn er den Müllschlucker tatsächlich nicht nutzt.

Hierauf wies das Kammergericht (KG) im Fall eines Mieters hin, der die entsprechenden Kosten nicht übernehmen wollte. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Mietvertragsparteien vereinbart hätten, dass der Mieter den Müllschlucker nicht benutzen dürfe und vielmehr eine besondere Mülltonne gebrauchen müsse (KG, 8 U 13/05).

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Nebenkosten

Betriebskostenabrechnung: Unpfändbarkeit des Erstattungsanspruchs

03.09.2013

wenn Mieter ALG II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert.
Nebenkosten

Betriebskosten: Einwendungen müssen für jedes Abrechnungsjahr neu geltend gemacht werden

16.06.2010

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Nebenkosten

Nebenkostenabrechnung: Fotografieren der Belege erlaubt...

24.03.2010

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Nebenkosten

Betriebskostenabrechnung: Eine Umlage nach „Personenmonaten“ ist auch ohne Erläuterung formell wirksam

26.02.2015

Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine – nicht näher erläuterte – Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt.
Nebenkosten

Betriebskosten: Umlagefähigkeit sonstiger Betriebskosten

24.02.2012

„Sonstige Betriebskosten“ können auf gewerblichen Mieter übergewälzt werden, wenn sie im Einzelnen benannt sind-OLG Düsseldorf vom 15.12.11-Az:I-10 U 96/11
Nebenkosten