Nebenkosten: Kosten für einen Müllschlucker müssen getragen werden

published on 23/05/2007 12:58
Nebenkosten: Kosten für einen Müllschlucker müssen getragen werden
Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Authors

Rechtsanwalt

Languages
EN, DE

Author’s summary

Rechtsberatung zum Mietrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

Ein Mieter muss sich an den Kosten eines Müllschluckers beteiligen, wenn ihm die Nutzung auf Grund der vertraglichen Vereinbarung zur Verfügung steht. Die Kostenbeteiligungspflicht entfällt nicht, wenn er den Müllschlucker tatsächlich nicht nutzt.

Hierauf wies das Kammergericht (KG) im Fall eines Mieters hin, der die entsprechenden Kosten nicht übernehmen wollte. Etwas anderes würde nur gelten, wenn die Mietvertragsparteien vereinbart hätten, dass der Mieter den Müllschlucker nicht benutzen dürfe und vielmehr eine besondere Mülltonne gebrauchen müsse (KG, 8 U 13/05).

Show what you know!
57 Artikel zu passenden Rechtsgebieten

moreResultsText

03/09/2013 17:50

wenn Mieter ALG II bezieht und die Erstattung deshalb im Folgemonat die Leistungen der Agentur für Arbeit für Unterkunft und Heizung des Hilfeempfängers mindert.
SubjectsNebenkosten
16/06/2010 09:45

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsNebenkosten
24/03/2010 14:18

Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG) - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
SubjectsNebenkosten
26/02/2015 12:21

Eine Betriebskostenabrechnung ist nicht deshalb unwirksam, weil eine – nicht näher erläuterte – Umlage nach „Personenmonaten“ erfolgt.
SubjectsNebenkosten
Artikel zu Nebenkosten