Nötigung im Straßenverkehr: Rücksichtsloses Überholen ist noch keine Nötigung
Daher sprach das Oberlandesgericht (OLG) einen Autofahrer wegen des entsprechenden Vorwurfs frei. Nach Ansicht der Richter würden nicht alle rücksichtslosen Verhaltensweisen im Straßenverkehr den Tatbestand der Nötigung erfüllen. Entscheidend sei, dass die Einwirkung auf den anderen Verkehrsteilnehmer nicht die bloße Folge, sondern der Zweck des verbotswidrigen Verhaltens war. Auf den "bloß” rücksichtslosen Überholer treffe das aber i.d.R. nicht zu. Sein Ziel sei es, schneller voranzukommen. Dass dies auf Kosten anderer geschehe, sei nur die in Kauf genommene Folge seiner Fahrweise (OLG Düsseldorf, III-5 Ss 130/07 - 61/07).
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Nötigung
Verkehrsrecht: Dichtes Auffahren mit Lichthupe muss keine Nötigung sein
15.06.2007
OLG Hamm, 3 Ss 304/05 - Rechtsberatung zum Verkehrsstrafrecht - Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Nötigung: Anforderungen an die Feststellung einer Nötigung im Straßenverkehr
06.09.2007
OLG Hamm, 2 Ss 50/07 - Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht - Strafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verkehrsstrafrecht: Drängeln im Straßenverkehr kann strafbare Nötigung sein
17.08.2007
zum Beschluss des BVerfG vom 29. März 2007 -Az: 2 BvR 932/06 - Rechtsanwalt für Verkehrsstrafrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Verkehrsstrafrecht: Nötigung: Herunterbremsen als Gewalt im Straßenverkehr?
28.05.2009
Das Herunterbremsen eines nachfolgenden Kraftfahrzeugs bei bestehender Ausweichmöglichkeit des Nachfolgenden ist keine „Gewalt“ im Sinne von § 240 StGB-OLG Celle, 32 Ss 172/08