Nutzungsausfall: Versicherung muss auch zahlen, wenn Fahrzeug eines Verwandten genutzt wird
published on 15/12/2008 13:41
Nutzungsausfall: Versicherung muss auch zahlen, wenn Fahrzeug eines Verwandten genutzt wird
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Kann der Geschädigte während der Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer von Zeit zu Zeit auf ein von einem Verwandten geliehenes Fahrzeug zurückgreifen, hat er trotzdem einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung.
Hierauf machte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf aufmerksam. Es gelte auch hier der Grundsatz, dass freigiebige Leistungen Dritter nicht den Zweck hätten, den Schädiger – und dessen Versicherung – zu entlasten (OLG Düsseldorf, I-1 U 91/07).
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23/07/2010 16:23
Anwalt für Versicherungsrecht - Wirtschaftsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
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18/02/2016 11:55
Zur Intransparenz zweier Teilklauseln in Allg. Versicherungsbedingungen zu sog. Riester-Rentenversicherungsverträgen, betreffend die Beteiligung der Versicherungsnehmer an Kostenüberschüssen.
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04/12/2012 14:24
abweichendes kann von den Partnern zuvor schriftlich vereinbart werden-OLG Köln vom 15.06.12-Az:20 U 160/11
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17/12/2014 16:14
Im Rahmen der Aufklärungsobliegenheit entscheidet grundsätzlich der Versicherer, welche Angaben er zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält.
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