Recht auf Vergessen: Google löscht Links zu Insolvenzdatenbanken

erstmalig veröffentlicht: 24.08.2017, letzte Fassung: 19.10.2022

Autoren

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht

EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen
Zusammenfassung des Autors

Nach zahlreichen Beschwerden hat Google Links zu unzulässigen Websites gelöscht, die Insolvenzdaten veröffentlichen. Die personenbezogenen Daten bleiben allerdings weiterhin zugänglich.

Die Links zu den entsprechenden Seiten werden nicht länger in der Trefferliste angezeigt, bleiben aber weiterhin online. Die fraglichen Insolvenzdaten wie Aktenzeichen, Verfahrensstände oder Adressen sind nach Maßgabe der Verordnung zur öffentlichen Bekanntmachung in Insolvenzverfahren im Internet (InsoBekV) öffentlich zugänglich und lassen sich über eine zentrale Stelle online einsehen. Der Verordnung entsprechend ist die Form der Veröffentlichung allerdings streng geregelt. So dürfen die Daten nach einer Frist von zwei Wochen lediglich durch die Kombination von Suchbegriffen gefunden werden. Auch ein Zugriff von Suchmaschinen auf die Daten wird ausgeschlossen.

Allerdings werden die Insolvenzdaten systematisch von Drittanbietern abgegriffen und in eigenen Datenbanken unter Ausschluss von Zugangsbeschränkungen veröffentlicht. Die Links zu diesen Seiten wurden bisher in der Google-Trefferliste angezeigt. Dies stellt einen erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen dar und kann persönliche sowie berufliche Nachteile erzeugen. Die Betreiber unzulässiger Veröffentlichungen konnten bislang nicht ermittelt werden. Allerdings können die Betroffenen gegenüber Google ihr „Recht auf Vergessenwerden“ einfordern. Auch hat die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz die Justizverwaltungen der Länder um Vorschläge zur Anpassung der Regelungen gebeten. Auch die im kommenden Jahr geltende Europäische Datenschutzgrundverordnung und die Anbindung an das europäische Justizportal werden hierbei eine Rolle spielen.

Der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2014 entsprechend müssen Suchmaschinen Links aus ihren Suchlisten löschen, wenn ein Nutzer sich durch diese in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt sieht. Eine Entscheidung über eine weltweite Entfernung entsprechender Links steht noch aus. Bisher entfernt Google beanstandete Links lediglich in den europäischen Versionen der Suchmaschine.

Gesetze

Gesetze

Anwälte der Kanzlei die zu passenden Rechtsgebieten beraten

Anwälte der Kanzlei die zu Urheber- und Medienrecht beraten

Rechtsanwalt

Film-, Medien- und Urheberrecht


Die Kanzlei "Streifler & Kollegen" vertritt Sie auch in Angelegenheiten des Film-, Medien- und Urheberrechts.
EnglischFranzösisch 1 mehr anzeigen

Artikel zu passenden Rechtsgebieten

Artikel zu Urheber- und Medienrecht

Internetrecht: Zur rechtlichen Einordnung eines "Internet-System-Vertrags", der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation beinhaltet

03.01.2012

Zur Frage der Wirksamkeit einer Klausel, die in einem "Internet-System-Vertrag" eine Vorleistungspflicht des Kunden begründet-BGH vom 04.03.10-Az:III ZR 79/09

Internetrecht: Kündigung eines Internet-System-Vertrags

03.01.2012

bei keiner nachvollziehbaren Berechnung ersparter Aufwendungen - kein Vergütungsanspruch - LG Düsseldorf vom 28.07.11 - Az: 7 O 311/10

Zur Zulässigkeit der Bildberichterstattung bei unzulässiger Wortberichterstattung

07.01.2011

Die Bildberichterstattung über ein zeitgeschichtliches Ereignis kann auch zulässig sein, wenn einzelne Aussagen der Wortberichterstattung für unzulässig erklärt worden sind - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB