Arbeitsrecht: Fahrtkostenerstattung bei Leiharbeitnehmern
Darauf wies das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in einem Fall hin, in dem der Arbeitsvertrag keine Erstattung vorsah. Der Manteltarifvertrag verwies darauf, dass die durch wechselnde Einsatzorte entstehenden zusätzlichen erstattungsfähigen Aufwendungen des Arbeitnehmers auf der betrieblichen Ebene geregelt werden. Das LAG stellte folgende Grundsätze auf:
- Der Leiharbeitnehmer hat Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Einsatzort beim Entleiher, soweit diese die Kosten für die Fahrt von seiner Wohnung zum Betriebssitz seines Arbeitgebers (= Verleiher) übersteigen.
- Muss der Arbeitnehmer auf Anweisung des Verleihers weitere Mitarbeiter vom Betriebssitz des Verleihers zum Einsatzort beim Entleiher mitnehmen, hat er zudem Anspruch auf Fahrtkostenersatz für die Strecke von seiner Wohnung zur Betriebsstätte des Verleihers. Denn in diesen Fällen erfolgt die Fahrt zum Betriebssitz allein auf Anordnung und im Interesse des Verleihers.
- Vergütungspflichtige Arbeit ist auch die Fahrtzeit des Leiharbeitnehmers, der zur Erfüllung seiner Haupttätigkeit außerhalb der Betriebsstätte seines Arbeitgebers zu den jeweiligen Einsatzorten fährt, weil sie den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
(LAG Köln, 13 Sa 881/06)

Gesetze
Gesetze
1 Gesetze werden in diesem Text zitiert
Gesetz über den Lastenausgleich
Lastenausgleichsgesetz - LAG
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Sonderzahlungen
Arbeitsrecht: Gleichbehandlung bei freiwilligem Weihnachtsgeld
05.03.2007
BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Miles-and-More: Bonuspunkte stehen dem Arbeitgeber zu
05.03.2007
Rechtsberatung zum Arbeitsrecht - Rechtsanwältin Dorit Jäger - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Arbeitsrecht: Arbeitgeber kann Zahlung einer Sonderleistung unter Freiwilligkeitsvorbehalt stellen
31.03.2009
Auch wenn ein Arbeitgeber wiederholt freiwillige Leistungen erbringt, muss sich hieraus noch kein Anspruch des Arbeitnehmers aus betrieblicher Übung ergeben - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: Freiwilligkeitsvorbehalt kann ausgeschlossen werden
14.09.2008
Der Arbeitgeber kann bei Sonderzahlungen – anders als bei laufendem Arbeitsentgelt – grundsätzlich einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung für künftige Bezugszeiträume ausschließen - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin
Arbeitsrecht: BAG: Zum Freiwilligkeitsvorbehalt bei Jahressonderzahlung und zur AGB-Kontrolle
18.06.2009
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB