Reiserücktrittsversicherung: Versicherungsschutz kann auch bei Grunderkrankung bestehen
Der Versicherungsschutz in der Reiserücktrittsversicherung wird nicht durch eine dem Versicherungsnehmer bekannte Grunderkrankung ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn diese nach der Erfahrung gelegentlich Akutbeschwerden verursachen kann.
So entschied das Landgericht (LG) Duisburg im Fall eines Mannes, der eine Reise wegen massiver Schmerzen im LWS-Bereich mit radikulären Symptomen in beiden Beinen nicht antreten konnte. Die Richter machten in ihrer Entscheidung zwei deutliche Aussagen:
So entschied das Landgericht (LG) Duisburg im Fall eines Mannes, der eine Reise wegen massiver Schmerzen im LWS-Bereich mit radikulären Symptomen in beiden Beinen nicht antreten konnte. Die Richter machten in ihrer Entscheidung zwei deutliche Aussagen:
- Die Beschwerden des Versicherungsnehmers waren eine schwere Erkrankung. Die planmäßige Durchführung der Reise war ihm nicht zumutbar. Die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes lagen damit grundsätzlich vor.
- Folgen die Beschwerden aus einer Grunderkrankung, die bei Abschluss der Versicherung bereits bestand, ist dies unerheblich, soweit die Erkrankung für den Versicherungsnehmer später unerwartet eintritt.
Artikel zu passenden Rechtsgebieten
Artikel zu Versicherungsrecht
Versicherungsrecht: Zur Kündigung eines Versicherungsvertrages
13.01.2014
Dem steht ein späterer Widerruf jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde.
Krankenversicherung: Lasik-Operation kann medizinisch notwendig sein
31.08.2017
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, dass eine Fehlsichtigkeit eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung sein kann.
D&O-Versicherung: Unwirksame Klausel zur unterlassenen Anzeige eines Beherrschungsvertrags
05.02.2013
Anzeigepflicht bei einer nicht veranlassten Gefahrerhöhung- BGH vom 12.09.12-Az: IV ZR 171/11
Versicherungsrecht: Kündigung des Versicherungsverhältnisses & Widerrufsrechte
16.12.2013
Das Erlöschen des Rechts auf Rücktritt vom Lebensversicherungsvertrag trotz Belehrungsmangel ist gemeinschaftsrechtswidrig.
Versicherungsrecht: Schaden immer zügig melden
16.10.2017
Verspätete Unfallmitteilung bei Kenntnis der Anzeigepflicht führt zum Verlust des Anspruchs des Versicherungsnehmers gegen den Kaskoversicherer - BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Versicherungsrecht Berlin