Renovierung: Aufwendungsersatz bei ungeschuldet durchführter Endrenovierung?
Führt der Mieter aufgrund einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel im Mietvertrag die Endrenovierung in der Wohnung aus, kann er vom Vermieter den Ersatz derjenigen Aufwendungen verlangen, die er für erforderlich halten durfte. Dies folgt daraus, dass der Mieter eine vermeintliche Verbindlichkeit für den Vermieter erfüllt hat und nicht im eigenen Interesse tätig wurde. Dabei handelt es sich um eine Endrenovierung, deren Vorteile der Mieter gerade nicht mehr nutzen kann. (LG Wuppertal, 23.8.2007 - Az: 9 S 478/06)
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