Sozialversicherung: Beitragsnachweise pünktlich abgeben

bei uns veröffentlicht am27.09.2008

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Rechtsanwalt

für Familien- und Erbrecht

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Zusammenfassung des Autors
Rechtsanwalt für Versicherungsrecht - S&K Rechtsanwälte in Berlin-Mitte

Die Beitragsnachweise müssen zwei Tage nach Fälligkeit der Beiträge bei der Einzugsstelle vorliegen. Das heißt für den Arbeitgeber, dass der Beitragsnachweis am fünftletzten Bankarbeitstag bereits um 0 Uhr bei der Einzugsstelle vorliegen muss. Darauf haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger noch einmal ausdrücklich hingewiesen.

Hinweis: Da in der Regel niemand seinen Beitragsnachweis um 0 Uhr an die Einzugsstelle schickt, sollten Arbeitgeber einen Arbeitstag zusätzlich einplanen. Für die Monate Oktober bis Dezember ergeben sich somit folgende Termine:

Beiträge für ...

… 10/2008

… 11/2008

… 12/2008

Beitragsnachweis

24.10.2008*

21.11.2008

18.12.2008

Beiträge

29.10.2008*

26.11.2008

23.12.2008

 * In Bundesländern, in denen der 31. Oktober (Reformationstag) ein Feiertag ist, gilt der 23. Oktober (Beitragsnachweis) bzw. der 28. Oktober (Beiträge).

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