Sozialversicherung: Beitragsnachweise pünktlich abgeben

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Die Beitragsnachweise müssen zwei Tage nach Fälligkeit der Beiträge bei der Einzugsstelle vorliegen. Das heißt für den Arbeitgeber, dass der Beitragsnachweis am fünftletzten Bankarbeitstag bereits um 0 Uhr bei der Einzugsstelle vorliegen muss. Darauf haben die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
Beiträge für ... | … 10/2008 | … 11/2008 | … 12/2008 |
Beitragsnachweis | 24.10.2008* | 21.11.2008 | 18.12.2008 |
Beiträge | 29.10.2008* | 26.11.2008 | 23.12.2008 |

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